Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über verschiedene Vorgaben des EEG wahr. Hierzu gehört die ordnungsgemäße Abwicklung der Erhebung der EEG-Umlage (z. B. auch bei Eigenversorgungs-Konstellationen).

Um ein einheitliches Verständnis zu den Regelungen zum Messen und Schätzen herzustellen, hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht. Er dient den betroffenen Bürgern und Unternehmen als Orientierungshilfe, um eine praxistaugliche und einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu mindern.

In diesem Leitfaden wird die Umsetzung der Regelungen an konkreten Beispielen veranschaulicht. Im Folgenden wird eines dieser Beispiele aufgegriffen und mit dem ZSG-Report der GridVis® dargestellt. In einer Gegenüberstellung wird verdeutlicht, wie der ZSG-Report die Empfehlungen der Bundesnetzagentur umsetzt. 



Anwendungs-Beispiel: 
Kombination der gewillkürten Nachrangregelung mit einer viertelstundengenauen Messung

(entspricht Beispiel 27 aus dem "Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten" der Bundesnetzagentur: Beispiel27.pdf)




Zahlenbeispiel zur Anwendung der gewillkürten Nachrangregelung bei Verwendung
von Viertelstundenzählern (R) und Arbeitszählern (A)

ElementErläuterungGemessene Strommenge
Z1Netzbezug3000 kWh
Z2Netzeinspeisung300 kWh
Z3Eigene Erzeugung1000 kWh
Z4Erster Drittverbrauch250 kWh
Z5Zweiter Drittverbrauch500 kWh
D1Erster Drittverbraucher
D2Zweiter Drittverbraucher
RViertelstundenzähler: „registrierende Lastgangmessung“ oder eine Zählerstandsgangmessung, die viertelstündliche Werte ergibt.
AArbeitszähler: „Arbeitsmessung“, mit der die Strommenge über einen Zeitraum (z. B. ein Jahr) gemessen wird.


Auswertung mit ZSG-Report der GridVis

Auswertung nach Bundesnetzagentur



Tabellenblatt "Berechnet" des ZSG-Reports der GridVis

Pos.BedeutungZähler
1Eigener Verbrauchberechnet
2Verbrauch des 1. DrittverbrauchersZ4
3NetzeinspeisungZ2
4NetzbezugZ1
5Eigene Erzeugung (mit EEG Privileg)Z3
6Verbrauch des 2. Drittverbrauchers (gewillkürte Nachrangregelung)Z5
7Eigener Verbrauch mit EEG Privilegberechnet
8An Dritte gelieferte Strommengeberechnet